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Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Förderprogramm
Wärmeschutz im Wohngebäudebestand
des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa der Freien Hansestadt Bremen
Wenn Sie alle folgenden Fragen mit JA beantworten können, hat Ihre Antragstellung Aussicht auf Erfolg.
- Liegt das Gebäude im Land Bremen?
- Wurde es vor 1984 errichtet?
- Hat das Gebäude weniger als 10 Wohneinheiten?
- Wird der Antrag von Privatpersonen als Gebäude-/Wohnungseigentümer gestellt?
Bitte nehmen Sie vor der Antragstellung unbedingt die Förderrichtlinie, die Ergänzenden Bestimmungen und die Ausführungsbestimmungen zur Kenntnis.
Bei Fragen zur Antragstellung beraten wir Sie gerne - und zwar kostenlos!
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