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Förderung für Wärmeschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft bezuschusst Dämmmaßnahmen im Land Bremen.

Gefördert werden:

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

Kontakt

Sie haben Fragen zur Förderung? Wenden Sie sich an unsere BreMo-Expert*innen-Hotline unter

Bremen:

BreMo GbR
Postfach 10 72 25
28072 Bremen
Telefon: 0421 / 83 58 88 22
E-Mail: bremen@bremo.info

Bremerhaven:

BreMo GbR
c/o TARA Ingenieurbüro GmbH & Co. KG
Lange Straße 6
26316 Varel
Telefon: 0471 / 95 89 100
E-Mail: bremerhaven@bremo.info

Nach der erfolgreichen Prüfung Ihres Förderantrags erhalten Sie von der Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft einen Zuwendungsbescheid. WICHTIG: Erst nachdem Sie diesen Zuwendungsbescheid erhalten haben, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen! Sie dürfen vorher keinen Auftrag erteilen und keine Materialien einkaufen

So stellen Sie einen Antrag

Die Antragsunterlagen bestehen aus einem Antragsformular für die Angaben zum Antragsteller und zum Gebäude. 

Bei der Förderung handelt es sich um einen quadratmeterbezogenen Zuschuss, deshalb ist zur Antragstellung der rechnerische und zeichnerische Nachweis der zu dämmenden Flächen unbedingt erforderlich. Für die Berechnung der zu dämmenden Flächen steht Ihnen eine Excel-Tabelle zur Verfügung.

Die Förderbeträge für die energetischen Maßnahmen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie und den aktuellen Ausführungsbestimmungen unter dem Punkt Downloads.

Senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an das Büro in Bremen bzw. Bremerhaven, wenn das Gebäude, für das Sie die Förderung beantragen, im Land Bremen liegt.

Downloads

Förderung für Wärmeschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden

Mehr Informationen zum Thema:

Außenwanddämmung auf der Außenseite oder Innenseite
Kerndämmung einer zwischaligen Außenwand
Kellerdecken-/ Sohledämmung
Dachdämmung