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Anleitung zur Antragstellung
Die Antragsunterlagen bestehen aus einem Antragsformular für die Angaben zum Antragsteller und zum Gebäude.
Bitte beachten Sie auch, dass es sich bei der Förderung um einen quadratmeterbezogenen Zuschuss handelt. Deshalb ist zur Antragstellung der rechnerische und zeichnerische Nachweis der zu dämmenden Flächen unbedingt erforderlich!
Für die Berechnung der zu dämmenden Flächen steht Ihnen eine Excel-Tabelle zur Verfügung. Sie können natürlich auch gerne eigene Tabellen verwenden, sofern der Rechengang für uns anhand der Zeichnungen nachvollziehbar bleibt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Infoblatt.
Senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an unser Büro in Bremen, wenn das Gebäude, für das Sie die Förderung beantragen in der Stadt Bremen liegt. Liegt das Gebäude in Bremerhaven, so senden Sie das Formular bitte direkt an das Büro in Bremerhaven.
Nach der erfolgreichen Prüfung Ihres Förderantrags erhalten Sie vom Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa einen Zuwendungsbescheid.
WICHTIG: Erst nachdem Sie diesen Zuwendungsbescheid erhalten haben, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen!!!
Sie dürfen vorher keinen Auftrag erteilen und keine Materialien einkaufen mit Ausnahme der für die Projektvorbereitung und -beschreibung erforderlichen Planung und Angebotseinholung.
Die Förderrichtlinie können Sie hier herunterladen.
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